Grundsächlich möchte die Expertenkommission, dass die öffentliche Hand einen stärkeren Einfluss auf die Immobiliengeschäfte hat. Kommunen sollen mehr in die Planungspflicht genommen werden. Unter anderem soll die Ausübungsfrist zum Vorverkaufsrecht der Kommunen für Bauland um einen Monat verlängert werden. Für Immobilienunternehmen und Bauträger bedeuten einige Lösungsansätze eine Erschwerung der Sicherung von Bauland sowie der Finanzierung. Außerdem kritisieren Branchenverbände der Immobilien- und Wohnungswirtschaft, dass sie zwar offiziell als beratende Mitglieder der Baulandkommission ihre Vorschläge und Sichtweisen anbringen konnten, die Ausarbeitung des Abschlussberichts und Prioritätensetzung aber letztlich in der Hand der Minister und Abgeordneten lag.
Positiv zu bewerten ist aus Sicht der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland die Flexibilisierung der Gesetzgebung im Bereich Dachgeschossausbau und Aufstockung, sowie eine Vereinfachung von Kompensationszahlungen für Eingriffe in die Natur. Auch die Einführung einer Umweltdatenbank zur Veröffentlichung von Umweltberichten und die Einführung einer Baugebietskategorie „dörfliches Wohngebiet“ wurden von den Verbandsmitglieder befürwortet. Bis zum 31.12.2022 soll außerdem das Gesetz zur schnelleren und erleichterten Ausweisung von Bauland erweitert werden.
Quelle: BID / IVD / BFW
© photodune.net