Der Hintergrund der Unternehmungen ist, dass im Rahmen der Energiewende ausreichend funktionsfähige Stromtrassen zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Energieversorgung mit dem wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien von den Stromproduzenten zu den Verbrauchern und Verbraucherinnen zu transportieren. So ist beispielsweise im Bereich der Windenergie der Ausbau des „SuedOstLinks“, einer großen Nord-Süd-Stromautobahn, von hoher Wichtigkeit. Denn in Deutschland wird der größte Teil der Windenergie im Norden, in Schleswig-Holstein und Niedersachsen produziert. Die größten Stromabnehmer und Verbraucher sind aber vor allem große Industriebetriebe, die sich im Süden und im Westen Deutschlands befinden.
Jedes der 65 Projekte besteht aus drei Phasen: dem Raumordnungs- und Bundesfachplanungsverfahren, dem Planfeststellungsverfahren und der Bauphase. Die rechtlichen Grundlagen für den Bau beruhen auf dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sowie dem Gesetz über den Bundesbedarfsplan (BBPIG). Auch nach Vollendung der Netzausbauvorhaben muss, laut BMWi, weiterhin und kontinuierlich an dem Ausbau der Netztrassen für den Transport von erneuerbarem Strom gearbeitet werden.
Quelle: BMWi
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