Ob die Baufirma darauf eingeht, hängt den Bauexperten zufolge vom guten Willen des Unternehmens ab. Ein Beispiel ist ein fester Einzugstermin, den die Firmen nach neuem Baurecht einhalten müssen. Verzögerungen beim Hausbau waren bislang gang und gäbe, stellten jedoch gerade für junge Familien eine hohe finanzielle Belastung durch verlängerte Mietzahlungen oder doppelte Kinderbetreuung dar.
Ab Januar 2018 muss die Baufirma zumindest die Dauer der Baumaßnahme verbindlich angeben und ihren Bauherren dadurch mehr Planungssicherheit bieten. Wer noch in diesem Jahr an den Verhandlungstisch geht, sollte diese Rechte unbedingt kennen und die Baufirmen auf ihre Gestaltungsfreiheit beim Vertragswerk hinweisen.
Quelle: VPB e.V.
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