In dem neuen Gebäudeenergiegesetz sollen die bislang geltende Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungs- und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt werden. Das Nebeneinander der bestehenden Regelwerke hat immer wieder zu Problemen bei der Anwendung und Durchsetzung geführt. Auch waren diese nicht immer optimal aufeinander abgestimmt.
Die Verbände mahnen trotzdem an, dass das im Koalitionsvertrag ausdrücklich genannte „Efficiency First“-Prinzip beibehalten werden muss. Zumindest müsse weiterhin der Standard „Effizienzhaus 55“ oder besser sichergestellt werden, um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH)
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