Ende November hat diese nun der neuen Regelung zugestimmt und somit den Startschuss für die Förderung gegeben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Strom durch eine Solaranlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt wird und unmittelbar an die sogenannten Letztverbraucher, in den meisten Fällen die Mieter, geliefert wird. Nicht genutzter Strom kann in das öffentliche Netz eingespeist oder zwischengespeichert werden.
Laut Bundeswirtschaftsministerium ist das Mieterstromgesetz der richtige Weg, um Mieter direkt von der Energiewende profitieren zu lassen. Besonders in Großstädten wird aktuell aufgrund des starken Zuzugs vermehrt Solarenergie gefördert und weiter ausgebaut.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
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