Besonders mit Blick auf einen zukünftigen Verkauf, eine Vermietung oder Verpachtung sollte ein aktueller Energieausweis vorliegen. Hierzu raten die Energieexperten, sich an einen qualifizierten Berater zu wenden. Bei der Wahl des Energieausweises rät die dena zu einem Bedarfsausweis. Dieser sei im Vergleich zum Verbrauchsausweis aussagekräftiger und dokumentiere den energetischen Zustand eines Gebäudes im Detail.
Wer seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 umfassend saniert hat, besitzt in der Regel einen neuen Ausweis für seine Immobilie. Ausweise für Wohnhäuser mit Baujahr ab 1966 verlieren ab dem kommenden Jahr ihre Gültigkeit und müssen neu ausgestellt werden.
Quelle: dena
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