Eigentümer können mit einem zinsgünstigen Kredit sowie einem Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent der geförderten Kosten rechnen. Voraussetzung für den Zuschlag ist allerdings, dass ein Teil der erzeugten Energie in das öffentliche Netz eingespeist wird. Da beide Förderprogramme zum Jahresende 2018 enden, sollten Interessenten frühzeitig mit der Planung beginnen.
Doch von den Förderprogrammen können nicht nur Hausbesitzer profitieren – sogenannte Mini-Solaranlagen für den Balkon mit einer Leistung von 150 bis 600 Watt sind seit kurzer Zeit in Deutschland zugelassen und ermöglichen Mietern und Wohnungseigentümern, an den Programmen teilzunehmen und von den Vorteilen der alternativen Energieerzeugung zu profitieren.
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