Der Investitionszuschuss für den Abbau von Barrieren kann beispielsweise für die Errichtung eines altersgerechten Badezimmers beantragt werden oder für die Entfernung von unterschiedlichen Schwellen in der Wohnung oder vor dem Haus. Für die Maßnahmen können bis zu 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen müssen bei der Antragstellung mindestens 2.000 Euro beantragen und der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen eingereicht werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 200 und 6.250 Euro.
Alternativ können beispielsweise Wohnungseigentümer und Privatpersonen, aber auch Bauträger, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Wohnungsunternehmen einen zinsgünstigen Kredit der KfW in Anspruch nehmen. Dieser beläuft sich auf eine Höhe von bis zu 50.000 Euro bei einem effektiven Jahreszins von 0,78 Prozent. Mit dem Kredit werden Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung in bestehenden Gebäuden sowie zum Einbruchschutz gefördert.
Informationen zu den vier Kreditlaufzeitvarianten oder zum Zinssatz erhalten Interessenten bei der KfW.
Quelle: KfW
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