So sieht der Gesetzesentwurf beispielsweise Neuerungen im Bereich von baulichen Maßnahmen vor. Bisher muss für sämtliche Bauvorhaben die Zustimmung aller oder eines Großteils der Eigentümer eingeholt werden. Die neue Gesetzgebung soll ermöglichen, dass Eigentümer den barrierefreien Aus- und Umbau, Maßnahmen im Bereich Einbruchschutz sowie die Errichtung einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge und eines Glasfaseranschlusses ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer durchführen dürfen. Die Kosten für die Baumaßnahmen müssen die Interessenten bei Eigeninitiative selbst tragen.
Um die Entscheidungsfindung in der WEG-Versammlung zu vereinfachen und zu beschleunigen, soll künftig die Möglichkeit zur virtuellen Teilnahme an einer WEG-Versammlung gegeben werden. Ebenso sollen Beschlüsse auch auf elektronischem Weg umgesetzt werden können. Das Quorum von Umlaufbeschlüssen soll zudem auf 75 Prozent minimiert werden. Das allgemeine Ziel der Reform ist, die Prozesse flexibler zu gestalten und Maßnahmen schneller umzusetzen. Zudem beinhaltet der Gesetzesentwurf auch andere Themen, wie beispielsweise die Einführung eines Sachkundeausweises zur vorschriftsmäßigen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums oder das Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen.
Quelle: VDIV/Bundesregierung
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