Die Meinungen, wer für die Sicherheit einer Wohnung verantwortlich ist, gehen dabei weit auseinander. Grundsätzlich gilt: Die Pflichten des Vermieters eines Mehrparteienhauses gehen in der Regel nicht über verschließbare Eingangs- und Wohnungstüren hinaus. Rechtlich gesehen gilt der sicherungstechnische Zustand, der bei Vertragsabschluss existierte. Lediglich bei Mängeln kann der Mieter auf eine Nachbesserung bestehen.
Weitergehende Sicherheitsmaßnahmen wie Sicherheitsschlösser oder Kameras sind demnach Sache des Mieters. Haben diese eine bauliche Veränderung zur Folge, muss er diese mit dem Vermieter abstimmen. Mieter können jedoch besondere Sicherheitsvorkehrungen verlangen, wenn mehrfach versucht wurde, in die Wohnung einzubrechen.
Quelle: Initiative für aktiven Einbruchschutz „Nicht bei mir“
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