Die Gründe, warum die Behörde für Denkmalschutz nicht nur informiert, sondern auch in den Planungen mit eingebunden werden muss, sind vielfältig. So handelt es sich bei einem Baudenkmal primär um ein gesetzlich geschütztes Kulturgut, welches an hohen Auflagen gebunden ist. Zudem entscheidet am Ende auch die Behörde, ob der neue Eigentümer Umbau- sowie Sanierungsarbeiten am Baudenkmal vornehmen darf.
Damit die geplanten Arbeiten am Baudenkmal problemlos durchgeführt werden können, sollte noch vor dem Kauf des architektonischen Kulturgutes die Denkmalschutzbehörde informiert und mit ihr die baulichen Maßnahmen besprochen werden.
Quelle: VPB
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