Im vorliegenden Fall durchsuchten Beamte der Polizei im Zuge von Ermittlungen die Wohnung einer Mieterin und fanden dabei eine scharfe Waffe samt Munition. Eine Erlaubnis für den Besitz dieser Waffe besaßen jedoch weder die Mieterin noch die anderen Mitbewohner. Die Vermieterin sah darin die vertraglichen Pflichten der Mieterin verletzt sowie den Hausfrieden der gesamten Mietwohnung gefährdet und kündigte der Mieterin fristlos. Diese klagte dagegen vor Gericht.
Die Richter entschieden, dass die fristlose Kündigung rechtmäßig war, da es der Vermieterin nicht zuzumuten sei, dass das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter bestehe.
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