In der DIN 57100/VDE 100 Teil 701 wird das Badezimmer in vier Zonen bzw. Schutzbereiche gegliedert. Innerhalb jeder Zone gelten unterschiedliche Vorgaben für die Betriebsmittel und ihre Verwendung. Der Innenbereich der Badewanne bzw. der Dusche gilt als „Bereich 0“ und beinhaltet u. a. die Vorgabe, dass lediglich Leuchten eingesetzt werden dürfen, die besonders wasserdicht sind und einen hohen Schutz aufweisen. Hier sind nur Leuchten der Schutzart IP X7 erlaubt. Die Betriebsmittel müssen fest installiert sein und dürfen eine Stromspannung von 12 Volt nicht überschreiten.
Der „Bereich 1“ bezieht sich auf die Fläche über der Badewanne oder der Duschwanne. Diese Fläche reicht bis zu 2,25 Metern vom Fußboden in die Höhe. Hier beträgt die Schutzart für die Leuchten IP X5, womit der Schutz vor Strahlwasser gewährleistet ist. Auch sind nur fest installierte Geräte erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Lüfter oder Boiler. Die Elektroleitungen dürfen lediglich in senkrechter Richtung angebracht werden. Der „Bereich 2“ definiert die Fläche von 60 Zentimetern Tiefe von der Badewanne oder der Dusche ausgehend und 2,25 Meter in die Höhe entlang der Wand. Hier ist beispielsweise der Anschluss einer Waschmaschine möglich. Der „Bereich 3“ ist eine Ausdehnung des Bereichs 2 und umfasst eine zusätzliche Fläche von 2,40 Metern. Hier dürfen u. a. Steckdosen und Schalter mit einem FI-Schutzschalter angebracht werden.
Quelle: baunetzwissen.de
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