Scheidungsimmobilien

Scheidung / Immobilie

Gemeinsame Immobilie: Was ist zu beachten?

Bei einer Scheidung geht es immer um Emotionen und vielleicht sogar um verletzte Gefühle, Unstimmigkeiten und eine gemeinsame Immobilie – unabhängig davon, ob die Scheidung einvernehmlich verläuft oder nicht.

Wer sich zu einer finalen Trennung mit anschließender Scheidung entschließt, steht nicht nur kurz vor einem neuen Lebensabschnitt, es müssen auch die gemeinsamen Vermögenswerte aufgeteilt werden. Nach der Sorge um das Wohl der Kinder kommt die große Frage: was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?

Gemeinsamer Verkauf?

Um Streitigkeiten zwischen den getrennten Partnern zu vermindern, wird in zahlreichen Fällen die gemeinsame Immobilie verkauft und der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt.

Voraussetzung dafür ist es, dass beide Ehepartner dem Verkauf zustimmen. Positive Auswirkung des Verkaufes betrifft die zeitgleiche Ablösung des Immobilienkredites, so dass die gemeinsame Schuldenlast gegenüber der Bank abgelöst werden kann.

Tipp: In dem Zusammenhang wird selten an die Spekulationssteuer gedacht. Wer eine Immobilie selbst bewohnt, kann diese nach 3 Jahren wieder verkaufen, ohne dass eine Spekulationssteuer fällig wird. Anders sieht es bei einer Kapitalanlage aus. Die Anlageimmobilie kann erst nach 10 Jahren ohne Spekulationssteuer veräussert werden. Gern stehen Ihnen unsere Netzwerkpartner für steuerliche und juristische Fragen zur Seite.

Übertragen der Immobilie?

Oder macht es vielleicht Sinn, die ehemals gemeinsame Immobilie an einen Ehepartner zu übertragen?

Wenn beide Partner sich nicht auf den Verkauf des Hauses oder die Verteilung des Erlöses einigen können, kann der Anteil des einen auf den anderen übertragen werden.

Vielleicht möchten Sie auch sicherstellen, dass Ihre Kinder weiter im gewohnten Umfeld von Schule, Kindergarten und Freunden aufwachsen, so ist die Übertragung der Immobilie eine mögliche Alternative zum Verkauf.

Tipp: Hierbei muss beachtet werden, dass jedoch eine Ersatzleistung bzw. eine Entschädigung vorgesehen ist. In dem Zusammenhang ist auch darauf zu achten, dass der ausgezahlte Partner aus dem Grundbuch und dem Darlehensvertrag gestrichen wird.

Welcher Preis?

Nur wie hoch ist der Wert Ihrer Immobilie? Insbesondere bei der Ermittlung des Wertes einer Scheidungsimmobilie gibt es unterschiedliche Meinungen.

Während derjenige, der die Immobilie weiter bewohnt, den Wert wahrscheinlich eher geringer einschätzt, sieht derjenige, der auszieht und der das Recht auf Entschädigung hat, dies vielleicht ganz anders und schätzt den Preis in der aktuellen Marktsituation wesentlich höher ein.

Tipp: In diesem Fall schafft eine professionelle Bewertung Ihrer Immobilie die Grundlage für alle weiteren Schritte. Mit unserer Unterstützung wird das oft emotionale Thema Scheidungsimmobilie mit Ruhe und Kompetenz zum Abschluss gebracht, so dass für Sie der Start in einen neuen Lebensabschnitt geordnet und erfolgreich beginnen kann.

Rufen Sie uns an

Im Trennungsfall stehen wir Ihnen professionell zur Seite und beraten Sie umfassend. Profitieren Sie auch hier von unserem großen Netzwerk an Dienstleistern, die Sie in den verschiedensten Bereichen unterstützen können.

Rufen Sie uns gern an:  040 – 414 313 755