Erbschaftsimmobilien
IMMOBILIE GEERBT? WAS NUN…?
Der Verlust eines geliebten Angehörigen ist für jede Familie keine leichte Zeit.
Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und diese verkaufen möchten, ist dies eine emotionale Situation, denn die Eigentümer haben jahrelang die Immobilie gehegt und gepflegt. Vielleicht kommen sogar auch noch Ihre schönen Erinnerungen der Kindheit dazu.
-
Brauche ich jetzt unmittelbar einen Erbschein?
? -
Welche Kosten entstehen der Erbengemeinschaft?
? -
Zu welchem Zeitpunkt kann die Immobilie verkauft werden?
? -
Wie verhält es sich mit der Erbschaftssteuer?
? -
Wie komme ich als Erbe ins Grundbuch?
? -
Hafte ich als Verkäufer für die Immobilie, auch wenn ich keinerlei Informationen hierzu habe?
?
-
Was ist mit der Verteilung der Pflichtanteile?
? -
Gibt es eventuell Vorkaufsrechte und was mache in nun?
? -
Soll ich vielleicht sogar an den Nachbarn verkaufen, der mich laufend dazu anruft?
? -
Was passiert, wenn einer der Erben nicht verkaufen möchte oder den Preis als zu niedrig empfindet?
? -
Zu welchem Zeitpunkt wird der Kaufpreis bezahlt?
? -
Rufen Sie uns gern dazu an.
!
Wir sind spezialisiert darauf, die auftretenden Fragen zu beantworten
Was ist zu tun?
Rufen Sie uns gern für ein Erstgespräch an. Hierbei können wir schon die ersten Fragen beantworten und mit Ihnen die weitere Vorgehensweise abstimmen. Generell führen wir keine Rechts- oder Steuerberatung durch, sondern empfehlen Ihnen gern kompetente Experten wie Anwälte, Notare oder Steuerberater aus unserem bewährten Netzwerk.
Wenn Sie eine geerbte Immobilie veräußern wollen, stellt die Wertermittlung der Immobilie einen wichtigen steuerrechtlichen Anhaltspunkt dar. Tipp: Gewinnen Sie durch unsere Wertermittlung Klarheit darüber, wieviel Ihre geerbte Immobilie Wert ist.
Auch bei auftretenden Fragen wie Haushaltsauflösung, Verkauf wertvollen Mobiliars und Handwerkern stehen wir Ihnen gern zur Seite. Wir freuen uns über Ihren Anruf.
Was ist zu beachten?
Der Verkauf einer geerbten Immobilie gestaltet sich schwieriger als der Verkauf einer eigenen Immobilie. Insbesondere dann, wenn Sie keinerlei Kenntnisse über die geerbte Immobilie besitzen oder sogar noch nie vor Ort waren.
Erbschaften in Deutschland unterliegen der Steuerpflicht. Innerhalb von drei Monaten nach Eintreten des Erbfalles müssen Sie das Finanzamt über die Erbschaft informieren. Freibeträge können die Höhe der Erbschaftssteuer mindern. Die Höhe der Freibeträge hängt von dem Verwandtschaftsverhältnis und der Steuerklasse ab. Auch innerhalb des notariellen Kaufvertrages gibt es bestimmte Dinge zu beachten. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung des Kaufvertrages und empfehlen Ihnen auf Wunsch einen Notar aus unserem Netzwerk, um Ihnen professionell in diesem wirtschaftlich riskanten Themengebiet beizustehen.
Verkauf & Übergabe
Oft kommt es vor, dass die geerbte Immobilie nicht in der näheren Umgebung ist und man lange Anfahrtszeiten in Kauf nehmen muss.
Wir übernehmen den vollständigen Verkaufsprozess, klären alle Formalitäten, kümmern uns um eventuell vorhandene Mietverträge und übernehmen die komplette Übergabe für Sie, ohne dass eine Anwesenheit vor Ort erforderlich ist.
Wir kümmern uns darum und stellen sicher, dass alle beteiligten Erben regelmäßig von uns über den aktuellen Stand informiert werden.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem komplexen Thema haben, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Wir sind gern jederzeit für Sie da.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Erbschaftsimmobilien?
Wir unterstützen Sie gern bei diesem Thema.