Demnach sei laut IVD eine kurzfristige Ausweitung des Kündigungsschutzes nur dann gerecht, wenn diese mit anderen Maßnahmen, wie beispielsweise der Erhöhung des Wohngeldes, einhergeht. Auch die Überlegung einer Einführung eines Wohnfonds wird vom IVD begrüßt. Wichtig sei, dass der Staat auch selbstnutzenden Eigentümern sowie Vermietern Unterstützung zusichert.
Unabhängig von den Unternehmungen der Bundesregierung appelliert der IVD Mieter dazu, bei Zahlungsproblemen der Mieter das Gespräch mit ihren Vermietern zu suchen. Das Ziel ist, einen tragfähigen Kompromiss für beide Seiten zu finden. Ebenso weist der IVD darauf hin, dass es eine Vielzahl von Mietern und Mieterinnen gibt, die bereits ihre Mietverhältnisse gekündigt, einen Umzug geplant haben oder sich auf Wohnungssuche befinden. Der IVD fordert, dass unter der Berücksichtigung von Schutz- und Hygienevorkehrungen Umzüge und Wohnungsbesichtigungen auch weiterhin stattfinden sollten.
Quelle: IVD
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