Wird ein Bauträger mit dem Hausbau beauftragt, ist er während der gesamten Bauzeit Eigentümer des Grundstücks und trägt die volle Verantwortung für den Hausbau. Als Grundlage dafür gilt ein Bauträgervertrag, der von einem Notar beglaubigt werden muss. Dieser beinhaltet in der Regel einen Grundstückskauf- oder Erbbauvertrag für das Grundstück sowie einen Werkvertrag für den Hausbau. Mit diesem „Doppelvertrag“ werden beide Vertragsparteien geschützt und rechtliche Komplikationen minimiert.
Während der Bauplanung und -ausführung beauftragt und bezahlt der Bauträger alle Subunternehmer und Handwerker und ist für die Finanzierung verantwortlich. Der Vorteil für den ursprünglichen Bauherren ist dabei, dass er nur die bereits erbrachten Leistungen des Bauträgers bezahlt. Diese sind in einem vom Bauträger erstellten Zahlungsplan festgelegt. Wie ein Zahlungsplan auszusehen hat, regelt die Makler- und Bauträgerverordnung. Einzig für Immobilienbesitzer, die gerne kreativ an der Bauplanung mitwirken möchten, ist die Zusammenarbeit mit einem Bauträger nicht zu empfehlen. Denn grundsätzlich steht der Bauplan fest und wird standardisiert durchgeführt. Besondere Bauwünsche sind nur in Einzelfällen möglich und müssen gesondert bezahlt werden.
Quelle: Immowelt AG
© fotolia.de