Zudem wurden Investoren und Wohnungsbaugesellschaften aus der Privatwirtschaft befragt, von welchen Faktoren ihre Entscheidung für oder gegen die Investition in Erbbaurechte abhängt und wie ein lukrativer Erbbaurechtvertrag aussehen könnte. Denn auch wenn das Thema Erbbaurechte bislang ein von Kirchen, Kommunen und Stiftungen dominierender Markt war, rückt das Interesse von privatwirtschaftlichen Investoren immer mehr in den Vordergrund.
Zudem beleuchtet die Studie „Erbbaurechte im Wohnungsmarkt. Die Perspektive der Erbbaurechtsgeber und die der Investoren“ ebenso die Frage, ob die Investition in Erbbaurechte eine Antwort auf die Knappheit des bezahlbaren Wohnraummangels in Deutschland oder eine Ausweichstrategie gegen die niedrigen Renditen auf dem Immobilienmarkt für Privatinvestoren sein könnten. Die Studie ist im März dieses Jahres erschienen – ein Jahr nach einem ganz besonderen Geburtstag. Denn das Erbbaurechtsgesetz ist vor rund hundert Jahren in Kraft getreten, im Jahr 1919.
Quelle: JLL / Deutscher Erbbaurechtsverband
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